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Vorsitzender: |
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Pater Regino Schüling OSB |
Kirchenpfleger: |
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Erwin Schmid jun. |
Mitglieder der Kirchenverwaltung: |
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Hubert Wieser Ernst Prucker Dr. Wilhelm Braumiller |
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Die Kirchenverwaltung wird von der kath. Pfarrgemeinde für die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Vorstand der Kirchenverwaltung ist der Pfarrer oder Inhaber einer selbstständigen Seelsorgestelle. Die Mitglieder wählen aus ihrer Reihe einen Kirchenpfleger, der den Pfarrer in seinen vielfältigen
Aufgaben unterstützt. Ihm obliegt die Kassen- und Rechnungsführung. Er bereitet die Erstellung der Jahresrechnungen vor und achtet darauf, dass der Haushaltsplan eingehalten wird. Der Kirchenpfleger
sorgt dafür, dass alle Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben werden und Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, wie diese zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung
erforderlich sind.
Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert und ordnungsgemäß verwaltet wird. Ihr obliegt unter anderem die:
Ausstattung und der Unterhalt der Pfarrkirche, der Sebastianskapelle, dem Pfarrhaus und dem Pfarrheim „Jakob-Schorer-Haus“
die Führung der Inventarlisten
die Bereitstellung des notwendigen Sachbedarfs für eine würdige Feier des Gottesdienstes
die Erstellung des Haushaltsplanes
gewissenhafte Verwaltung des Stiftungsvermögens
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind auf eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben wie zur Wahrung der Verschwiegenheit, insbesondere im Hinblick auf Personalangelegenheiten und den
Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
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